Das benötigst Du unbedingt:

Ein Attest (auch genannt eine Verordnung oder eine Gebrauchsanweisung), ausgestellt von Deinem behandelnden Arzt.

Enthalten sein muss!!!


– Die Indikation (Erkrankung) zur Verordnung von medizinischem Cannabis
– Die Dosierung und das Präparat (die Blütensorte, das Extrakt, etc.) – Die genaue Einnahmeform (Vaporisieren, Trinken, Essen, etc.)
– Die Uhrzeit(en) der Einnahme
Natürlich hast Du auch Dein aktuelles Rezept / die Quittung der Apotheke dabei…
 
Erläuterungen über die Fahrtüchtigkeit oder über die Zeitspanne, die Du abwarten musst, bevor Du fährst in Dein Attest (Verordnung, Gebrauchsanweisung) zu schreiben, bringt Dir leider nichts.
Das kann nur ein Arbeits-, Betriebs- oder Verkehrsmediziner beurteilen und bescheinigen und bedauerlicherweise nicht der verschreibende Arzt.

Dein verschreibender Arzt ist verpflichtet, dass Du aufgeklärt bist über:     (Arzt bitte daran erinnern, dass Du das unterschrieben in seiner Praxis hinterlegst!)

– Die Einschränkung der Fahreignung,
– Die potenziellen Nebenwirkungen
– Die Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
– Das strikte Verbot, andere Drogen und insbesondere Alkohol mit Deinem Cannabismedikament zu kombinieren

Warum ist Alkohol ein Problem?

Es verändert die Wirksamkeit in Dauer und Wirkung, daher verstößt Du damit gegen die Art und Weise, die Du und der Arzt vereinbart haben, um die optimale Wirkung für Dich zu erreichen. Damit brichst Du dann sozusagen den Vertrag der Zusammenarbeit (Compliance) mit dem Arzt.
Es gibt auch die Möglichkeit einen Patientenausweises erstellen zu lassen. Das ist ein personalisierter Ausweis in Scheckkartenformat, auf dem Deine persönlichen Daten zu Deiner Cannabis Therapie zu finden sind, sowie ein Stempel und die Unterschrift des behandelnden Arztes. Für andere Betäubungsmittel gibt es dies schon lange, allerdings schützt auch dieser Dich im Straßenverkehr nicht davor, dass die Polizei Dich der Führerscheinbehörde meldet. Diese sind in etwa gleichzusetzen mit dem Attest, der Gebrauchsanweisung, der Verordnung. (Allerdings kann man ein Attest etc. schneller ändern, das wird als Dokument im PC abgelegt und kann beim Sortenwechsel schnell angepasst werden.)

Verreisen? Geht!

Falls Du verreisen möchtest, benötigst Du, falls ein Grenzübertritt in Schengen-Länder gewünscht ist, noch vom zuständigen Gesundheitsamt unterzeichnetes Schengenformular.

Was kannst Du also tun, um bei einer Kontrolle im Straßenverkehr Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen?

1. Warte ein evtl. auftretendes „High“ (psychoaktive Wirkung) ab und teste Dich vor Fahrtantritt. Das geht mit dem „Torkeltest“, den auch die Polizisten beim Anhalten machen, also Koordinationsübungen, mit allem, was Dir vielleicht schwerfällt, wenn Du unkonzentriert bist, z. B. jonglieren, Reaktionsspiele auf dem Smartphone, Kopfrechnen, na ja, das weißt Du selbst am besten. 🙂
 
2. Übernimm Verantwortung für Deine Dauermedikation und lasse bei einem Arbeits-, Betriebs- oder Verkehrsmediziner in eigener Praxis einen Leistungstest unter dem Einfluss Deines Medikaments erstellen. Das ist kein fachärztliches Gutachten(fäG), wie die Führerscheinstelle es anordnen würde, sondern ein Leistungstest ähnlich dem welche für Taxifahrer usw. machen.
Diese Ärzte können Dir einen Leistungstestung anbieten, eine richtige verkehrsmedizinische Stellungnahme (fäG) kann nur auf behördliche Anordnung erstellt werden.
Auch das ist kein 100% Schutz, aber besser als erst auf eine Anordnung zu reagieren und auch preiswerter.
 
3. Das brauchen wir hier aber eigentlich gar nicht extra zu betonen, fahr vorsichtig und rücksichtsvoll, nimm Deine Medizin nicht im Auto und schon gar nicht während der Fahrt ein, bleibe bei einer Kontrolle freundlich und höflich!
 
4. Du musst und sollst in einer Polizeikontrolle nicht Deinen Patientenstatus outen. Wenn Du gefragt wirst, ob Du Drogen nimmst, verneinst Du das natürlich, denn Cannabis ist Dein Medikament und legal. Gefragt, ob Du Medikamente nimmst, zeigst Du Deine Unterlagen und erläuterst Dein Vorgehen vor Fahrtantritt.
 
Bei allen Medikamenten, welche die Fahreignung beeinträchtigen könnten, ist die Polizei zu einer Meldung verpflichtet.
 
Natürlich erkennen sie die Auswirkungen von Cannabis eher als die von Opiaten oder Antidepressiva, denn mit der Droge Cannabis haben sie jahrelange Erfahrungen. Daher wirkst Du wahrscheinlich eher „auffällig“ als andere Patienten, die vielleicht sogar stärker beeinträchtigt sind. Aber dafür kann die Polizei nichts. Darauf sind sie nun mal trainiert, so wie auf Alkoholgeruch, den Blick auf den Anschnallgurt oder das Smartphone in der Hand, denn das ist ihr Job. Aber sie machen ganz sicher keine „Jagd“ auf Cannabispatienten.
 
Wir hoffen sehr, wir konnten Dir ein wenig mehr Klarheit verschaffen, allzeit gute Fahrt und ein wirksames Medikament gegen Deine Symptome!