Hanf ist ein sogenannter „Bioakku“, das bedeutet er nimmt Stoffe aus der Luft und dem Boden auf. Sowohl die guten als auch alle schlechten Substanzen.

Wichtig ist daher, dass der Hanf guten Böden, sogenannten „Bio“ zertifizierten Feldern entstammt. Deutschland, die Schweiz und Österreich können solche Böden zur Verfügung stellen. Dort können dann hochwertige, saubere und unbedenkliche Extrakte und Öle gewonnen werden, die weder Schwermetalle noch Herbizide oder Pestizide enthalten.

Daher ist es sehr wichtig dass,
EU zertifizierte Nutzhanfsorten aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz verwendet werden.
Das Öl sollte CBDA enthalten, da so eine bessere Aufnahme von CBD gegeben ist.
Die Herstellungsprozesse sollten ebenfalls zertifiziert sein.
Durch die aufwendigere Extraktion mit CO2 bleiben alle Cannabinoide, Terpene und Flavonoide erhalten.

Man sollte zudem auf die Seriosität des Händlers achten.
Diese erkennt man unter anderem daran, dass er keine medizinischen Versprechen oder gar Zusagen macht, das Preis-, Leistungsverhältnis stimmt, denn CO2 Extraktion ist aufwendiger und somit etwas teurer als CBD welches mit Lösungsmitteln gewonnen wird.
Die Verarbeitung / Gewinnung durch CO2 Extraktion ist aber besser als jene mit Isopropanol oder anderen Lösungsmitteln aufgrund der möglichen Rückstände.
Extraktionen welche nur unter Druck & Wärme (Rosin – Verfahren) stattfinden, liefern ein noch hochwertigeres Endprodukt als CO2 Extrakte.
Sie sind am Markt aber selten zu finden und wenn dann sehr hochpreisig.
Zudem sollte das Öl immer ungefiltert sein, Chlorophyll enthalten und mindestens 5 % CBD Gehalt vorweisen.

Ergänzend ist weiterhin festzustellen, dass verdampfen oder vaporisieren von diesen Ölen nicht möglich/zu empfehlen ist, da dabei Kutikula in die Lunge gelangen. Die Kutikula ist ein wachsartiger Überzug der Blätter. Dieser soll vor Feuchtigkeitsverlust schützen und geht bei der Extraktion mit ins Öl über. Bildet dann beim Erhitzen kleine Wachspartikel die bei der Einnahme mit einem Verdampfungsgerät in die Lunge inhaliert werden und dort erheblichen Schaden anrichten.
Kommt bei der Verbrennung nicht vor, da die Wachspartikel dabei verbrennen.

Als Arzneimittel ist CBD verkehrsfähig – steht aber in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und darf deshalb nur auf Rezept abgegeben werden.