Heute mal aus dem Hanfmagazin, ganz simple gesetzliche News. ?

Apotheker aufgepasst!

Da sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) nicht einig wurden, entschied nun die Schiedsstelle. Der festgelegte Preis beträgt nun 4,30 € pro Gramm Cannabis.  Daraus ergeben sich drei Neuerungen, die rückwirkend zum 01. Juni 2021 in Kraft treten:

  • Der Preis auf unveränderte Cannabisblüten zuzüglich eines Aufschlags von 100 Prozent auf die verordnete Menge ist abrechnungsfähig.
  • Für Zubereitungen mit Cannabis darf der Preis plus ein Zuschlag von 90 Prozent auf die verordnete Menge aufgerechnet werden.
  • Apotheken können maximal viermal im Jahr zwischen 5 und 45 Gramm einer Cannabissorte abrechnen, wobei angebrochene Gebinde verschiedener Sorten nicht auf der gleichen Abrechnung erscheinen dürften.

Alle Regeln sollen zunächst bis zum 30.06.2023 gelten. Der DAV denkt nun über eine Klage nach, da nicht die Forderung der Apotheker nach einer aufwandsbezogenen Vergütung erfüllt wurde, die oberhalb der Arzneimittelpreisverordnung hätte liegen sollen, und übersehen wurde, dass bei der Vernichtung von Cannabisblüten, deren Einkaufspreis nicht einberechnet worden ist, der somit nicht erstattet würde.

Quelle: hanf-magazin.com