Zum Schutz vor übermäßiger Selbstmedikation und Arzneimittelkonsum ist die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Fachkreise wie Ärzte, Zahnärzte und Apotheker beschränkt. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz (1. Januar 2004) ist die Werbung dafür, Arzneimittel über Teleshopping zu beziehen, unzulässig. Das Gesetz regelt auch, welche Werbegeschenke zulässig sind und unter welchen Voraussetzungen beispielsweise Ärzte Zuwendungen annehmen dürfen. Das Verbot von Naturalrabatten, die Hersteller oder Großhändler beim Kauf bestimmter Medikamentenmengen zusätzlich kostenlos an Apotheken abgaben, ist durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (seit dem 1. Mai 2006) verboten.
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