Kategorie: News

Zu Punkt 38. des vom BMG vorgelegten Bürokratieabbaus: BtM-Abgabebelege bald nur noch elektronisch

Apotheken, die Betäubungsmittel innerhalb eines Filialverbundes abgeben oder an den Großhandel retournieren, müssen der Bundesopiumstelle ab dem kommenden Jahr elektronische BtM-Abgabebelege übermitteln. Zum Jahresende läuft die Übergangsfrist für Abgabebelege in Papierform aus. Empfangsbestätigung und Lieferschein bleiben hingegen weiter auf Papier.

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Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Der Kern des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) soll laut Bundesregierung „die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke“ sein. Insbesondere geht es darum, die Daten für die Forschung zu...

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