Es scheint immer noch nicht überall angekommen zu sein.

Für alle – außer Cannabispatienten!!! – gilt § 13 a FeV.

Dieser besagt, mit nur einem Delikt unter THC im Straßenverkehr, unabhängig von der Höhe der Werte bekommt man seinen Führerschein zurück, ohne MPU oder fachärztliches Gutachten. Erst bei zwei Delikten ist eine Untersuchung des Einzelfalls erlaubt.

Cannabispatienten hilft das nichts. Wenn sie auffällig werden, müssen sie mindestens ein fachärztliches Gutachten machen. In diesem wird geprüft ob die Fahreignung unter dem Medikament noch gegeben ist, inwieweit die Grunderkrankung dadurch kompensiert, was zuvor zu Fahrungeeignetheit geführt haben könnte.

Konsumenten (mit nur einer Auffälligkeit mit Cannabis) sollte jetzt eine Mail an ihre(n) Sachbearbeiter(in) schreiben: Ein Anwalt ist hierzu nicht notwendig!

Sehr geehrte XY,

Aufgrund der veränderten Gesetzeslage durch das CanG und die Änderungen in FeV 13a Abs 2b wäre der bei mir vorliegende Führerscheinentzug nicht erfolgt.

Mein Vergehen vom xy mit THC xy ng/ml, THC-OH xy ng/ml und THC-COOH xy ng/ml war eine einmalige Auffälligkeit im Straßenverkehr. Eine Abhängigkeit lag nicht vor, ebenso wenig der Verdacht auf Missbrauch. Daher gibt es nach aktueller Rechtslage keinen Grund für einen Entzug oder die angeordnete MPU.

§ 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass

1. ein ärztliches Gutachten (§11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen, oder

2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,

b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,

c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder

d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht. 

Daher würde ich Sie bitten mir mitzuteilen, wann ich zeitnah meinen (vorläufigen) Führerschein wieder abholen kann. 

Mit freundlichen Grüßen

Im Anschluss an die Antwort, man müsse einen Antrag auf Wiedererteilung stellen, bitte mit 1. Hilfe und Sehtest dort hingehen, Antrag stellen und nach dem Anschreiben, dass er fertig ist: Führerschein abholen.

Ausnahmen: (zumindest bei einigen Stellen in RLP)

– länger weg als 8 Jahre, Theorie- und Praxisprüfung erforderlich, LKW Führerschein schon nach 5 Jahren.

– Mischkonsum Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Auflagen sind weiterhin erforderlich (MPU / fachärztliches Gutachten)

– Cannabis mit Unfall, Auflagen dürften ebenfalls aufrechterhalten werden.

– Fahren ohne Führerschein, nach Entzug oder ohne ihn gemacht zu haben, mit Cannabis, ebenfalls anderer Sachverhalt.

Cannabispatient mit Privatrezept nach Verkehrskontrolle ohne Rezept im Freizeitkonsum? Leider kein Führerschein zurück.

Einfach kein Rezept mehr holen? Weiß ja keiner? Risiko, falls eine Kontrolle war, auch wenn diese keine Konsequenzen zur Folge hatte.

Ändert nicht viel, dann ist er weg, falls es jemals herauskommt und dann ganz sicher mit MPU Auflage und mit Strafverfahren wegen Erschleichung von Medikamentenprivileg.

 

Vorsicht Cannabispatienten mit Privatrezept oder Kostenübernahme:

Es ist auf jeden Fall eine MPU fällig, falls Ihr jetzt keine Cannabispatienten mehr sein wollt. Denn Cannabis hat Euch ja fahrfähig gemacht…

Und / oder Ihr habt es nicht benötigt? Dann ist § 11 Eignung FeV oder auch § 25 MedCanG Strafvorschriften:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen eine ärztliche Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erlangen,