Hinweis: Bei Cannabis-Patienten ist der THC-Wert im Straßenverkehr irrelevant, solange er mit der Verordnung (soweit bei unterschiedlichen Stoffwechseln nachvollziehbar) übereinstimmt und nur medizinisches Cannabis verwendet wird.
Die Diskussionen, Informationen und Vermutungen rund um das geplante Cannabis Gesetz überschlagen sich. Die bisherigen Regelungen erscheinen vielen unvollständig und beinhalten Passagen, die auch Patienten betreffen werden. Wir werden den endgültigen Gesetzestext abwarten und erst dann eine Zusammenfassung abgeben, was davon Patienten betrifft.
Die Festlegung von THC-Grenzwerten im Straßenverkehr ist bisher nicht Teil der kontrollierten Freigabe von Cannabis als Genussmittel.
Dass diese voraussichtlich erst nach deren Inkrafttreten erfolgt, könnte für viele Freizeitkonsumenten zu unangenehmen Folgen führen. Das Verkehrsministerium soll eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bilden, die auf wissenschaftlicher Grundlage THC-Grenzwerte untersuchen und ermittelt, die für die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen maßgeblich sein sollen. Studien aus den USA und Kanada zeigen, wie schwierig das werden dürfte. Dass die Ergebnisse erst im Frühjahr 2024 vorliegen sollen, könnte vielen Freizeitkonsumenten eine unverhoffte MPU bescheren und zu vielen Klagen führen.
Im Anschluss muss dann wahrscheinlich auch über eine gesetzliche Festlegung eines THC-Grenzwerts im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG), aktuell nur mit Grenzwerten für Alkohol, nachgedacht werden.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersucht aktuell ebenfalls den Einfluss der geplanten Neuregulierung des Umgangs mit Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr.
Alle aktuellen Diskussionen zum Grenzwert für Cannabiskonsumenten betreffen Patienten jedoch nicht.