Trotz der GKV-Gesundheitsreform 2000, des nachfolgenden Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes von 2002 und des Beitragssatzsicherungsgesetzes zum 1. Januar 2003 stieg der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen weitergehend an.

Daraufhin versuchte man eine parteiübergreifenden Gesundheitsreform, welche unter Mitwirkung aus der die FDP nach kurzer Zeit aus den Konsensgesprächen ausschied und sich die rot-grüne Regierungskoalition und die CDU/CSU-Opposition ebenfalls nur mühsam auf eine Reform einigen konnten. Diese trat als GKV-Modernisierungsgesetz am 1. Januar 2004 in Kraft.

Folgende Veränderungen zur Entlastung der Krankenkassen wurden eingeführt:

  • Patienten zahlen zu allen Leistungen 10 % der Kosten, höchstens aber 10,- Euro und mindestens 5,- Euro.
  • Für Patienten / chronisch Kranke beträgt die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen 2 % / 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Eine vollständige Befreiung bestimmter Personengruppen entfällt.
  • Gestrichen wurden Sterbegeld, Entbindungsgeld, nicht medizinisch notwendige Sterilisation, Sehhilfen/ Brillen und Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung; die Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung halbiert.
  • Versicherten müssen von 2005 an Zahnersatzleistungen privat absichern, ab 2006 Krankengeld allein finanzieren.
  • Rentner zahlen den vollen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
  • Krankenkassen erhalten für versicherungsfremde Leistungen einen Zuschuss aus Steuermitteln, dürfen in Zusammenarbeit mit Privatversicherern Zusatzversicherungen anbieten und Bonusprogramme erstellen.
    • Freiwillig Versicherten können sie Beitragsrückzahlungen und Selbstbehalte gewähren.
    • Mit einzelnen Gruppen von Leistungsanbietern können sie Verträge über integrierte Versorgung abschließen.
  • Die Errichtung medizinischer Versorgungszentren wird gefördert.
  • Krankenhäuser können für bestimmte Indikationen und hoch spezialisierte Leistungen und strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) für die ambulante Behandlung geöffnet werden.
  • Ein Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen soll den Nutzen medizinischer Leistungen überprüfen.
  • Apotheken erhalten für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein einheitliches Abgabehonorar pro Packung. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente haben keine Preisbindung mehr und sind aus dem Leistungskatalog gestrichen (außer Kinder bis 12 Jahre).
  • Die Krankenkassen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen fusionieren auf Landesebene.
  • Die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden an die Entwicklung der Grundlohnsumme gebunden.