Für eine Verschreibung für medizinisches Cannabis ist in Deutschland vor der Verordnung ein Antragsverfahren bei der Krankenkasse notwendig. Seit 2017 besteht diese Möglichkeit – und die damit einhergehenden Hürden. Einen großen Teil der behandelnden Ärzte machen dabei Schmerzmediziner aus und diese beklagten nun laut dem Ärzteblatt die dafür angelegten administrativen Hürden als „viel zu hoch“, der Umgang mit Patienten „inhuman“.
Patienten und der behandelnde Arzt müssten mindestens fünf Wochen warten, bis die Krankenkassen über den Antrag entschieden hätten, so Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS). Im Widerspruchsverfahren dauere es teils sogar Monate – wie allgemein bekannt, aber daher noch lange nicht gutzuheißen. Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und dem zuständigen Sachbearbeiter. Bei der Fallbearbeitung werde jedoch kein Unterschied in der Schwere der Erkrankungen gemacht. Insgesamt wurden bisher auch nur zwei Drittel der eingegangenen Anträge genehmigt – obwohl sie, laut Gesetz, nur in begründeten Einzelfällen abgelehnt werden dürften!
Am meisten eingesetzt wird Cannabis bei chronischen, vor allem neuropathischen Schmerzen, sowie in der Palliativmedizin. In dieser gelten auch kürzere Fristen zur Antragsbewilligung (wie aus dem Artikel leider nicht hervorgeht).
Nun hat die DGS einen Selektivvertrag mit der AOK-Rheinland/Hamburg abgeschlossen, der im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zum Einsatz kommen soll. Dieser sieht eine vereinfachte Verordnung von Cannabispräparaten vor. Die Therapieentscheidung liege dort ausschließlich beim behandelnden Arzt in Absprache mit dem Patienten. Um sich an der Vertragsumsetzung beteiligen zu können, müssen Ärzte unter anderem eine 20-stündige Online-Fortbildung absolvieren. Auch sollen künftig mehr Ärzte, vor allem Hausärzte und Palliativmediziner, generell im Umgang mit Cannabisverschreibung geschult werden. Dies wiederum obliegt aktuell noch zum großen Teil den Ärzten selbst – das Interesse jedoch ist zumindest da.
Quelle: aerzteblatt.de