Mit dem KCanG ist die ärztliche Verschreibung nunmehr nach § 3 MedCanG nicht länger an das Ultima Ratio-Prinzip (Die ultima ratio bzw. Ultima Ratio ist in der Medizin die letzte diagnostische oder therapeutische Möglichkeit, um bei der Abklärung oder Behandlung einer Krankheit noch einen Fortschritt zu erzielen. https://flexikon.doccheck.com) gebunden.

Das heißt:

  • Vor der Verschreibung muss nicht mehr in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der beabsichtigte Zweck nicht auf andere Weise als mit Cannabis erreicht werden kann.
  • Cannabis wird künftig lediglich verschreibungspflichtiges Arzneimittel bleiben.
  • Mit der Gleichsetzung der Verschreibung von Medizinalcannabis zu anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird Cannabis deutlich leichter erhältlich als bisher.
  • Der Zugang für Patienten:innen wird sich damit nicht nur faktisch verbessern und Cannabis im medizinischen Kontext entstigmatisiert.

Warum jetzt erneut einen Kostenübernahmeantrag stellen?

Die Vorrangstellung anderer Medikamente (mit der häufig die Ablehnung begründet worden war) zusammen mit dem BtM Status sind weggefallen.

Einen Versuch denselben Antrag nochmal zu stellen ist es also auf jeden Fall wert.