Künftig werden alle Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Wer das nicht möchte, muss dies aktiv ablehnen.

Diese sogenannte Opt-out-Lösung soll noch in dieser Legislaturperiode funktionieren. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass auch der elektronische Medikationsplan Teil der ePA werden soll.

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten gibt es seit Januar 2021. Aktuell, 8.11.2022, existieren 557.786 elektronische Patientenakten auf Krankenkassenkarten/Gesundheitskarten (ePa). Ein Großteil davon bei der Techniker Krankenkasse (ca. 260.000). Patienten können dort Dokumente ablegen oder die in Anspruch genommenen Leistungen einsehen. Theoretisch können auch Ärzte, die von den Versicherten Zugriffsrechte bekommen haben, dort Untersuchungsergebnisse etc. speichern. In der Praxis passiert das aber oft nicht einmal, wenn Patienten dies explizit wünschen. Die Opt-out-Option soll die Ausbreitung der ePA beschleunigen. Auch der Deutsche Ärztetag hatte sich im vergangenen Sommer für eine derartige Lösung ausgesprochen. In diesem Zuge soll auch die Nutzung einfacher werden.

Geprüft werden aktuell vier Opt-out-Dimensionen: Die Bereitstellung der Akte, der Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken. Daneben soll auch der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA werden. Auch Apotheken haben auf die ePA Zugriff und sollen für ihre Unterstützung bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten honoriert werden.

Sämtliche an einer Behandlung beteiligten Leistungserbringer bekämen damit schnell und effizient einen Überblick über die gesamte Krankengeschichte, Medikationsprozesse, Arztbriefe und Befunde, Diagnosen und Dokumente von Patienten.

Aktuell müssen sich Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine ePA registrieren, um eine elektronische Patientenakte angelegt zu bekommen. Wie bei der Nutzung der E-Rezept-App müssen sie sich mit ihrer NFC-fähigen Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN oder persönlich in der Geschäftsstelle authentifizieren.

Hoffen wir, dass die Datenschützer noch ein Wörtchen mitzureden haben.

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