Die Verpflichtung, vor einer Erstverordnung von medizinischem Cannabis eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse einzuholen, entfällt künftig für verschiedene Arztgruppen. Die Details dieser gesetzlichen Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute veröffentlich. Damit gilt diese auch ab heute.

Danach entfällt für viele Fachärztinnen und Fachärzte die Genehmigungspflicht, ohne dass sie eine Zusatzqualifikation nachweisen müssen. Dafür hatte sich die KBV eingesetzt, um insbesondere Hausärzten und Anästhesisten, die einen hohen Anteil an den Gesamtverordnungen haben, die Verordnung ohne Genehmigung zu ermöglichen.

Davon unberührt ist das Recht, vor Beginn einer Cannabistherapie die Genehmigung der Krankenkasse freiwillig zu beantragen – insbesondere bei Unklarheit über die Verordnungsvoraussetzungen. Auch hierfür hat sich die KBV erfolgreich eingesetzt. Dies gilt ebenso für das Ausstellen von Folgeverordnungen durch weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte, wenn die Erstverordnung ohne Genehmigung vorgenommen wurde.

Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen

    • Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin,
    • Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin,
    • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Neurologie,
    • Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder
    • Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  1. Zusatzbezeichnungen
    • Geriatrie,
    • Medikamentöse Tumortherapie,
    • Palliativmedizin,
    • Schlafmedizin oder
    • Spezielle Schmerztherapie“