Die nächsten 4 Jahre wird in einem von der Europäischen Kommission geförderten, über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), koordinierten Projekt „Real4Reg“ unter anderem eine Verbesserung der Arzneimittelsicherheit angestrebt. Eine zentrale Datensammlung mit den Daten aller gesetzlich Versicherten, die über die nächsten 30 Jahre geführt und erweitert werden soll.

 

Anhand der Daten, u. a. Abrechnungsdaten der Krankenkassen, wollen Forscher mittels künstlicher Intelligenz Muster erkennen. Angekündigt ist eine öffentlich zugängliche Website zum aktuellen Stand, unter anderem mit Ergebnissen und wissenschaftlichen Berichten.

Die Weitergabe der Abrechnungsdaten aller gesetzlichen Versicherten durch die Krankenkassen an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) ist jedoch umstritten. Eine stetige Ergänzung und auf 30 Jahre angelegte Datensammlung ohne Widerspruchsrecht ist nach Meinung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegen Artikel 21 der DSGVO. Im Zuge des Projektes sollen unter anderem Informationen über die Verwendung von Medikamenten durch die Bevölkerung aus Abrechnungsdaten der Krankenkassen genutzt werden.

Trotz Pseudonymisierung seien Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich, ein Missbrauch der Daten damit nicht ausgeschlossen werden.

Eine zentrale Datensammlung beim GKV-Spitzenverband und in einem Forschungsdatenzentrum sollte auch jeder Patient kritisch sehen, vor allem da dezentral und dem Stand der Technik entsprechend auch möglich wäre.

Real4Reg – ein neues europäisches Forschungsprojekt zu Real-World Daten:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/pm01-2023.html  Nummer 1/23 vom 148.01.2023