Nachdem das BfArM kürzlich den Preis für Cannabisblüten aus deutschem Anbau auf 5,80 Euro je Gramm erhöht hat, haben Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband jetzt die einschlägigen Anlagen der Hilfstaxe angepasst.
Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband haben daraufhin nun für 50 Gramm BfArM-Cannabisblüten in Anlage 1 der Hilfstaxe den Preis von 215,00 Euro auf 290,00 Euro erhöht.
Apotheken bekommen damit künftig mehr für das BfArM-Cannabis. In unverändertem Zustand gibt es einen Zuschlag von 100 %, heißt für Selbstzahler werden jetzt pro Gramm 13,80 Euro fällig (inklusive Mehrwertsteuer). Bei Blüten in Zubereitungen liegt der Zuschlag für die Apotheken bei 90 Prozent – das macht 1,35 Euro pro Gramm mehr für die Apotheke.
Hoffnung auf niedrigere Preise durch den REFERENTENENTWURF FÜR EIN CANNABISGESETZ
Die Ampelregierung plant, im Zuge seines Cannabis-Gesetzes, mit dem Genusscannabis für Erwachsene in einem strengen gesetzlichen Rahmen legalisiert werden soll, den BtM-Status von Medizinalcannabis aufzuheben. Damit würde auch der bisherige BtM Zuschlag von 5,26 € nach der Arzneimittelpreisverordnung entfallen.