Kategorie: Tipps

Aktualisierung Fahreignung Cannabispatient – Freizeitkonsument

Aktualisierung Fahreignung Cannabispatient – Freizeitkonsument

Hier die aktualisierten Regelungen für Patienten im Straßenverkehr.

Patienten dürfen, zusätzlich zu dem monatlich erlaubten Besitzes von 50 g innerhalb der eigenen Wohnung (außerhalb 25 g), natürlich zusätzlich noch ihr verordnetes medizinisches Cannabis besitzen, auch wenn dann die Gesamtmenge überschritten wird. [Handel, Weiterverarbeitung von Medizinalcannabis ist nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, dezidierte Anweisung des Verordners vor.]
Aber Achtung, dann gelten die Regeln für den Freizeitkonsumenten!

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