Leider gehen aktuell einige Telemedizinanbieter Wege des Vertriebs, die Cannabis als Medikament zu einer „Legalisierung“ durch die Hintertür machen. Angeboten wird, zu einem geringen Preis ein Patientenstatus, der Erwerb von Cannabisblüten in der Apotheke und eine Bestätigung (die angeblich den Patienten vor einem Führerscheinentzug schützt) fahrgeeignet zu sein.
Selbstzahler, die gerade bei diversen Telemedizinanbietern ein Privatrezept zum Sonderangebotspreis (Bitte das Kleingedruckte lesen.) erhalten können, sollten hierzu folgendes wissen:
Die Zusage aufgrund von Attesten, unabhängig von evtl. erhobenen Werten Auto fahren zu dürfen, können so nicht eingehalten werden. Cannabispatienten können bei Auffälligkeiten weiterhin der Verwaltungsbehörde gemeldet werden. Die Folge ist eine Untersuchung in Form eines fachärztlichen Gutachtens oder gar einer MPU bei vorherigen Auffälligkeiten.
Der verschreibende Arzt einer Cannabis-Therapie muss zwar über die fahreingungsrelevante Einnahme aufklären, kann jedoch nicht bestätigen, dass jemand fahrgeeignet ist. Das geht nur nach einem Leistungstest unter Medikation. Dieser wird dort jedoch nicht durchgeführt. Damit zahlt man für ein Stück Papier, das keine Sicherheit bietet.
Inwieweit die Werbung für Arzneimittelverordnungen legal ist, bleibt fraglich, wir sind aber auch keine Juristen. Für die Sicht der Gesellschaft auf Patienten ist es sicher nicht von Vorteil, Cannabis als Medikament so zu bewerben.
Da wir selbst nicht bestellen, können wir über Folgekosten nichts sagen, man findet im offiziell zugänglichen Kleingedruckten jedoch Hinweise auf weitere Kosten:
* Es handelt sich bei der Behandlungsgebühr (in Höhe von dem beworbenen Betrag) um eine Kaution, die der Patient zurückerhält, falls eine Behandlungsanfrage durch den Arzt nicht zustande kommt. Falls der Patient infrage kommt, wird die Kaution mit der Behandlungsgebühr durch den Arzt verrechnet. Eine entsprechende Rechnung erhalten Sie im Anschluss an die Behandlung durch den Arzt.
Wir benötigen eine reale Legalisierung, oder ein härteres Durchgreifen gegen unlautere, wenn vielleicht auch im Graubereich angesiedelte Anbieter. So kommen manche Angebote einer faktischen Legalisierung durch das MedCanG gleich und das, obwohl der Gesetzgeber mit dem KCanG und MedCanG eine Trennung vorgesehen hatte. Diese Zweckentfremdung könnte zu fehlender Akzeptanz von Cannabismedizin führen, was nicht zuletzt auch Auswirkung auf die Bereitschaft zu Studien und Forschungsvorhaben bedeuten kann.