Die Bestrahlung von Hanfblüten wird seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert. Dass auch Blüten in Ihrer natürlichsten Form ohne Bestrahlung für jeden Patienten zugänglich sein sollten, steht eigentlich außer Frage. Vorneweg muss allerdings gesagt werden, dass schwer kranke Menschen ein möglichst keimfreies Naturprodukt brauchen.
Minimale Verunreinigungen wie z.B. Schimmelsporen können unter Umständen drastische gesundheitliche Folgen mit sich bringen. Die Produkte werden auch aus diesem Grund, meist mitsamt der Verpackung, bestrahlt. Ebenso werden Arzneitees behandelt bevor diese in die Apotheken kommen. Bestrahlt wird in fast allen Bereichen, teils werden sogar Nahrungsmittel den besagten Strahlen ausgesetzt. Um hier eine fundierte Meinung zu den unterschiedlichen Methoden zu erlangen, werden im Folgenden die eingesetzten Verfahren verglichen.
Methode: | Gamma-Strahlung | E-Beam |
Strahlung: | Kobalt-60 | Elektronen |
Reichweite: | hoch | Vgl. gering |
Menge: | Palette | Transportkarton |
Dosisrate: | hoch | gering |
Die eingesetzte Strahlung erzeugt keine Radioaktivität1!
Studien zur Sachlage gibt es leider deutlich zu wenig. Dr. Arno Hazekamp hatte diesbezüglich interessante Forschungsergebnisse veröffentlicht². Zusammengefasst ist ein minimaler Verlust an sekundären Pflanzenstoffen (versch. Terpene) erkennbar. Hazekamp setzt den Verlust durch die Behandlung mit einer Blüte gleich, welche eine Woche ohne Behältnis, gelagert wird. Geruch und Geschmack werden nach einer solchen Zeit doch gemindert. Da die Studie von einem der großen Produzenten (Bedrocan) in Auftrag gegeben und auch durchgeführt wurde, ist diese nicht unabhängig.
Wir haben bei den meisten Produzenten angefragt ob und wie ihre Produkte bestrahlt werden. Hierzu muss erwähnt werden, dass von Produzenten ein Verfahren zur Keimreduktion angewendet werden muss, welches eine Überschreitung der genau definierter Grenzwerte ausschließt. Wird dies über eine Bestrahlung erreicht, braucht der Produzent laut § 7 AMG eine Zulassung³. Einige Antworten scheinen lediglich die Gamma-Strahlung auszuschließen. Diese Produzenten werden unter Umständen, wie Aurora, E-Beam verwenden.
Die Studienlage ist aktuell eher dürftig. Es kann lediglich geschlussfolgert werden, dass die Bestrahlung von Cannabis ein Mittel zur Vermeidung eines zu hohen Gehaltes potenziell schädlicher Mikroorganismen ist. Auch andere Methoden ergeben ein nahezu keimfreies Produkt, können scheinbar aber weniger Garantie auf lange Haltbarkeit bezüglich angemessener Restfeuchte in den Blüten versprechen. Häufiges Prüfen auf Reinheit und damit verbundene Kosten sind dann die Folgen. Wie Anfangs erwähnt sollten trotz alledem beide Formen verfügbar sein, besonders dem Patientenwohl zuliebe. Schlussendlich liegt es auch im Ermessen des Arztes, welche Blütensorte, für den Patienten geeignet ist.
Matthias Rechtsteiner, SVCM
Stand: 11.10.2020
Quellenangabe:
BGS Beta-Gamma-Service GmbH & Co. KG – Funktionsweise beta-gammastrahlung, gamma betastrahlen
bedrocan – Bestrahlung beeinträchtigt medizinisches Cannabis nicht
apotheke-adhoc.de – Aurora Lieferausfall wegen fehlender Lizenz