Vergangene Woche durchsuchten LKA, Kripo und Polizei das fast 4 Hektar große Gelände einer Nutzhanfplantage in Schleswig-Holstein. Das dort angebaute Cannabis war EU-zertifiziert, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angemeldet die Ernte bereits durch die BLE freigegeben. Obwohl es sich um staatlich genehmigten und regulierten Nutzhanf handelte, dessen THC-Gehalt erwiesenermaßen unter 0,2% liegen muss und der nicht berauschend wirkt, fand sich eine Begründung für die Aktion: Der unter anderem daraus hergestellte Hanftee könne verwendet werden, um ein berauschendes Gebäck herzustellen, sodass der Verkauf an Endverbraucher gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoße.

Als kleines Gedankenspiel sei an dieser Stelle angemerkt, dass es wesentlich einfacher – und günstiger –  wäre, sich als Konsument potenteres Cannabis auf dem Schwarzmarkt zu holen, als es in solchen Mengen zu konsumieren, dass sich die 0,2% tatsächlich bemerkbar machen würden.

Ein ähnlicher Fall beim Großkonzern Lidl war erst kürzlich fallen gelassen worden mangels berechtigtem Strafbarkeitsvorwurf. Nun steht die Frage im Raum, ob die Größe und der Bekanntheitsgrad eines Unternehmens einen gewissen Schutz darstellen oder auch für das Kleinunternehmen in Dithmarschen Ruhe einkehren wird – wie danach für hoffentlich alle Hanfanbauer.

Mit diesem Fall ist nicht nur der Betrieb selbst betroffen – wenn ein Präzedenzfall entstünde, wäre ein Großteil der 863 Hanfbetriebe und einige damit zusammenhängende Betriebe in ihrer Existenz bedroht laut Dr. Stefan Meyer, Präsident des BvCW (Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.). Ganze in den letzten Jahren festgesetzte Rechtsgrundlagen würden aufgeweicht und neu etabliert werden müssen. Und nicht nur die Legalisierung stünde in einigen Rechtsfragen auf der Kippe, auch der Markt für medizinisches Cannabis könnte betroffen sein. Ein Desaster für Patienten.

Quelle: cannabiswirtschaft.de