Die Begleiterhebung kann uns zu den Nebenwirkungen sagen: Ähnlich wie bei Sativex.

Veröffentlicht wurde die Auswertung zur „Häufigkeit von Nebenwirkungen bei der Therapie mit Cannabisarzneimitteln“ in der dritten Ausgabe des Bulletins zur Arzneimittelsicherheit von BfArM und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im September 2022.

Müdigkeit (14,9%), Schwindel (9,8%), Schläfrigkeit (6,0%), Übelkeit, Mundtroclkenheit (4,9%) waren insgesamt am häufigsten und mehr Nebenwirkungen zeigten sich bei Frauen als bei Männern.

Palpitationen [gefühlter erhöhter Herzschlag] (0,8%), Tachykardien [real erhöhter Herzschlag] (0,8%), Erbrechen (0,8%), Konstipation (0,9%), Hypotonie (0,8%), Dysarthrie (0,3 %), Wahnvorstellungen (0,4 %), Sinnestäuschungen (0,6 %), Halluzinationen (0,7 %), Dissoziation (0,2 %) und Suizidgedanken (0,1 %).

Die Begleiterhebung erfasst nur Kassenpatienten, daher wurden für Dronabinol (n=10463), Blüten (n=2773), Sativex (n=2188) und Extrakte (n=1351) erfasst.

Die Erhebung erfasst weder Schwere noch Dauer der Nebenwirkungen, da es nur selten Therapieabbrüche aufgrund von Nebenwirkungen gab, sieht man sie schon als relevant an, hält sie aber nur im Sinne einer Einschränkung der Teilhabe am sozialen Leben, bzw. einer Sturzgefahr bei älteren Menschen für weiter beachtenswert.

Bei Blüten, häufiger von jüngeren Menschen und 2/3 Männern genutzt, wurden weniger Nebenwirkungen beschrieben. Die Interpretation hier dürfte zurecht sein das Vorerfahrungen vorlagen (Ausnahmegenehmigungen vor 2017, illegaler Gebrauch).

Die Haupteinsatzgebiete: Dronabinol 18% Tumor, Sativex 20% Spastik (nicht MS), 13 % MS Patienten Blüten. Fast alle Patienten hatten chronische Symptomatiken, Erkrankungen, die mit anderen Medikamenten nicht erfolgreich behandelt werden konnten.

Kritisch betrachten sollte man, da von dauerhafter Einnahme auszugehen ist eine Abhängigkeitsentwicklung, wobei man die bei anderen Medikamenten auch in Kauf nehmen muss.

Aufgrund des geringen Durchschnittsalters sollen hier jedoch Langzeitstudien durchgeführt werden.

DAZ (30.09.2022)