Herzlich Willkommen in der
Deutschen Cannabis Akademie
seit 26.10.2019, neutral & unabhängig, gegründet durch SVCM
Die Deutsche Cannabis Akademie bildet seit 26.10.2019 zum Thema Cannabis mit Schwerpunkt medizinischem Cannabis aus.
Unser interdisziplinäres Team kommt aus Medizin, Psychologie, Rechtskunde und anderen Berufsfeldern und verfügt über profundes und langjähriges Know-how.
Hier finden all jene zusammen, die sich für medizinisches Cannabis interessieren, es einnehmen, herausgeben oder verschreiben. Vom ambitionierten Patienten, Angehörigen bis hin zum medizinischen Fachpersonal und Arzt.
Die Akademie ist ein Ort des Dialogs, in dessen Mittelpunkt zwar die Lehre, aber auch der Austausch und die Bildung von Netzwerken stehen. Die Inhalte sind an der aktuellen Forschungen und den Erfahrungen der einzelnen Berufsbereiche ausgerichtet.
Unsere Arbeit der letzten Jahre hat eine große interne Plattform mit ständigem Austausch aller mit Cannabis befassten Personen hervorgebracht. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit (für Fachkräfte auch anonym) führt zu einem vorbehaltlosen Wissens- und Erfahrungsaustausch.
Wir versuchen hier kurzgefasst, verständlich und zeitnah zum aktuellen Geschehen zu informieren.
Unter Insiderwissen Cannabis befinden sich generelle News zu Cannabis als Medikament, kurze verständliche Zusammenfassungen und manchmal auch Kritik zu Forschungsergebnissen, Hinweise auf weiterführende Literatur, Tipps und natürlich ein stetig wachsendes Glossar zu Cannabis.
Unter Insiderwissen DCA befinden sich unsere aktuellen Ausbildungsangebote, hier stellen sich schon zertifizierte einzelne Sachverständige für Cannabis-Medikation (SVCM) vor und man kann nachschauen, ob der SVCM den man für sich als Berater gewählt hat auch wirklich zertifiziert ist.
Wir wünschen viel Spaß und vielleicht sehen wir uns ja dann bald mal in einer unserer Online Ausbildungen?
Hello
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Position der Pharmazieräte zur Identitätsprüfung bei Cannabis
Pharmazieräte einigen sich im Rahmen einer Resolution, wann in ihren Augen immun- bzw. nasschemische Methoden geeignet sind. Wie bei allen Rezepturausgangsstoffen muss bei Cannabisextrakten, -blüten und Dronabinol zumindest eine Identitätsprüfung in der Apotheke...
So war das nicht gedacht – THC in Urinproben von Kindern
In den häuslichen Innenräumen Cannabis rauchen, bedeutet ein beträchtliches Risiko für im Haushalt lebende Kinder, THC über den Passivrauch aufzunehmen. Leben Kinder mit im Haushalt, sollte daher auf den Cannabiskonsum in Innenräumen verzichtet werden. Welche...
Aktualisierung Fahreignung Cannabispatient – Freizeitkonsument
Aktualisierung Fahreignung Cannabispatient – Freizeitkonsument
Hier die aktualisierten Regelungen für Patienten im Straßenverkehr.
Patienten dürfen, zusätzlich zu dem monatlich erlaubten Besitzes von 50 g innerhalb der eigenen Wohnung (außerhalb 25 g), natürlich zusätzlich noch ihr verordnetes medizinisches Cannabis besitzen, auch wenn dann die Gesamtmenge überschritten wird. [Handel, Weiterverarbeitung von Medizinalcannabis ist nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, dezidierte Anweisung des Verordners vor.]
Aber Achtung, dann gelten die Regeln für den Freizeitkonsumenten!
Löschung durch Abstufung auf Ordnungswidrigkeit nach § 40 KCanG jetzt möglich
Viele Patienten haben vor dem Medizinalcannabisgesetz "illegal" Ihr Medikament eingenommen. Einige erfuhren dafür Strafen, die sich womöglich heute noch im Führungszeugnis finden. Diese kann man seit Jahresbeginn löschen lassen. Zuständig ist dabei der Paragraph: § 40...
Kann Cannabis Probleme mit den Nieren verursachen?
Fallgeschichte Niereninfarkt, Zusammenhänge mit Cannabis möglich, aber nicht sicher
Rückruf – bitte ernst nehmen! RE Cannis T1 C17 CBD
Chargenrückruf RE CANNIS T1 C17 CBD Cannabisblüte Es gibt einen Chargenrückruf für RE CANNIS T1 C17 CBD Cannabisblüte. Arzneimittel: RE CANNIS T1 C17 CBD Cannabisblüte Betroffene Größen: 10 g (PZN: 18751209) Zulassungsinhaber: Fette Pharma GmbH (IFA-Nr:12576)...